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Honorare

Zu den Gesamtkosten einer gerichtlichen Vertretung gehören das Rechtsanwaltshonorar, sowie die Verwaltungskosten und Auslagen. Die Gebühren werden nach Stundensatz oder nach einer Pauschale abgerechnet, die während des ersten Termins mit dem Mandanten festgesetzt werden. Während der Bearbeitung können Vorschüsse berechnet werden. Eine Schlussabrechung erfolgt am Ende des Auftrags mit einer Auflistung der Tätigkeiten.

Zusätzlich zum Anwaltshonorar werden 21% MwSt. berrechnet.